Stabsstelle Planen und Bauen: Rechtsangelegenheiten des Zweitwohnens; Beratung und Unterstützung der Gemeinden, insbesondere bei der Vollziehung betreffend Zweitwohnen und Apartments und diesbezügliches Flächenmanagement (Steuerung des Bodenverbrauchs und Flächensparen); Unterstützung der Abteilungsleitung in Rechtsangelegenheiten, soweit nicht die Zuständigkeit eines anderen Referats der Abteilung gegeben ist.
Koordination der Entwicklung und Umsetzung der Abteilungsstrategie; Koordination der Angelegenheiten der Organisationsentwicklung und des Datenschutzes der Abteilung; operative Einsatzkoordination im Krisenfall im Zuständigkeitsbereich der Abteilung; Entwicklung und Abwicklung von EDV-Anwendungen; Zentralkanzlei; Budgetplanung, -erstellung und Budgetcontrolling; zentrale Rechnungsstelle; Finanzstatistik; Berichtswesen; Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz; Förderungskontrolle; Geschäftsführung des Wohnbauförderungsbeirats.
Durchführung sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitung laufender Förderungen nach dem geltenden S.WFG 2025 sowie nach S.WFG 2015 und den Wohnbauförderungsgesetzen 1954, 1968, 1984 und 1990 sowie allen sonstigen Landes- und Bundes-(Sonder-)wohnbauförderungsgesetzen samt der entsprechenden Umsetzung in der Objekt- und Subjektförderung, davon ausgenommen ist der 6. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des S.WFG 2025 (Wohnbeihilfe); Wohnberatung im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats; Mittel für nachhaltiges Bauen.
Rechtsangelegenheiten des Bauwesens sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens; Rechtsangelegenheiten der Feuerpolizei einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds; Rechtsangelegenheiten des Raumordnungsgesetzes; Rechtsangelegenheiten des Ortsbildschutzes; Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens nach den bundes- und landesstraßenrechtlichen Vorschriften; Rechtsangelegenheiten des Abgabenwesens im Bau- und Raumordnungsrecht samt Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandabgabengesetz; Beratung der Gemeinden, soweit nicht eine Zuständigkeit der Stabsstelle Planen und Bauen besteht; Oberbehördenfunktion in Angelegenheiten des Bau- und Raumordnungsrechts; Oberbehördenfunktion in Angelegenheiten des Abgabenwesens nach ROG und ZWAG.
Europäische Raumordnung; Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Raumordnung; Betreuung und Durchführung von grenzüberschreitenden und transnationalen EU-Projekten; Angelegenheiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz; Angelegenheiten des Salzburger Instituts für Raumforschung und Wohnen betreffend den Bereich Raumordnung; Grundlagenforschung zur Salzburger Raumplanung (Raumforschung); periodische Erstellung des Raumordnungsberichts; Evaluation, Aufstellung und Evidenthaltung von Entwicklungsprogrammen; Koordination der Aufstellung und Begutachtung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten; Betreuung der Regionalverbände; Raumverträglichkeits- und Standortprüfungen; Vorbereitung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe; Stellungnahmen in Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz; fachliche Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung betreffend die räumlichen Entwicklungskonzepte, die Flächenwidmungsplanung, die Bebauungsplanung, die Einzelbewilligungen der Stadt Salzburg; Fachliche Angelegenheiten der Land-Invest-Salzburger Baulandsicherungsgesellschaft.
Abwicklung und Koordination sämtlicher Förderungsmaßnahmen und Bearbeitungen damit zusammenhängender Angelegenheiten nach dem 6. Unterabschnitt des 2. Abschnittes des S.WFG 2025 (Wohnbeihilfe bei Miete); fachliche und rechtliche Beurteilung der Förderansuchen sowie gesetzliche und technische Weiterentwicklung der Gesetzesmaterie; Wohnberatung (Schalterdienst und telefonischer 1st-Level-Support im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden