(1) Die von den Gemeinden Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes der Musikschule Hinterbrühl – Gaaden – Wienerwald wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 3, § 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 23. März 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Gaaden, Hinterbrühl und Wienerwald, sowie von der Verbandsversammlung am 25. September 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Franz Schubert Musikschule Hinterbrühl-Gaaden-Wienerwald“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband Musikschule Wienerwald Süd“ wird genehmigt. Der Übergang wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
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