(1) Die von den Gemeinden Lichtenwörth und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Steinfeldklang” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Felixdorf und die von der Verbandsversammlung am 7. März 2017 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2018 wirksam.
(3) Der Austritt der Gemeinde Lichtenwörth und die von der Verbandsversammlung dazu am 9. Oktober 2025 gegebene Zustimmung sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2 und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
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