(1) Die von den Gemeinden Waldhausen und Großgöttfritz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Waldhausen und Großgöttfritz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Rastenfeld und die von der Verbandsversammlung am 12. August 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1997 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Schweiggers und die von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 6 Abs. 1, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinde Zwettl-Niederösterreich sowie die von der Verbandsversammlung am 17. Juni 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 2 und 3, § 10 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 1 und 2, § 13 Abs. 1, § 16 Abs. 2 und 3, § 17 Abs. 2 und § 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.
(5) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Groß Gerungs“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 21. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 16 und unter Entfall des bisherigen § 18) werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Großgöttfritz, Rastenfeld, Schweiggers, Waldhausen und Zwettl-Niederösterreich treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Altmelon, Arbesbach, Groß Gerungs, Langschlag und Rappottenstein.
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