(1) Die von den Gemeinden Ernstbrunn, Kreuzstetten, Ladendorf und Niederleis beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Taschlbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2026 wirksam.
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