Rückverweise
Diese Verordnung tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes über schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen auf den Kärntner Flüssen, LGBl. Nr. 49/2020, außer Kraft.
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