Vorwort
Die Gemeinde Burgauberg-Neudauberg wird aus dem Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach ausgeschieden.
Die vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach geführten Personenstandsbücher sind vom Standesamtsverband Bocksdorf in Stegersbach weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.