Vorwort
Der aus den Gemeinden Kaisersdorf und Weingraben bestehende Standesamtsverband Kaisersdorf - Weingraben wird aufgelöst.
Die vom Standesamtsverband Kaisersdorf - Weingraben geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Kaisersdorf weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.