Vorwort
Der aus den Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz bestehende Standesamtsverband Grafenschachen wird aufgelöst.
Die vom Standesamtsverband Grafenschachen geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Grafenschachen weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.