Vorwort
Der aus den Gemeinden Unterwart und Oberdorf im Burgenland bestehende Standesamtsverband Unterwart wird aufgelöst.
Die vom Standesamtsverband Unterwart geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Unterwart weiterzuführen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.