Vorwort
Der Pflichtsprengel der Vorschulklasse der öffentlichen Volksschule in den Bezirksvororten umfaßt das Gemeindegebiet des jeweiligen Bezirksvorortes.
Der Berechtigungssprengel der Vorschulklasse in den Bezirksvororten umfaßt das Gebiet des jeweiligen politischen Bezirkes.
Im Sinne dieser Verordnung gilt für die Freistädte Eisenstadt und Rust sowie für den Bezirk Eisenstadt-Umgebung Eisenstadt als Bezirksvorort.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1984 in Kraft.