Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung – SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 29 Abs 1 BSG:
1. Im § 8 Abs 2 Z 6 SprengV wird die Verweisung auf das Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl Nr 196/1935, in der geltenden Fassung, durch die Verweisung auf das Sprengmittelgesetz 2010, BGBl I Nr 121/2009 ersetzt.
2. Im § 22 Abs 2 SprengV entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.
3. § 30 SprengV ist nicht anzuwenden.
BSVO · Salzburger Bedienstetenschutzverordnung 2021
§ 4 Geltung der Bauarbeiterschutzverordnung
…BauV gilt mit der Maßgabe, dass im Abs 1 das zu erstellende Gutachten nicht dem Arbeitsinspektorat vorgelegt werden muss und Abs 2 entfällt. 6. Ergänzend findet § 6 des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes mit den im § 1 Abs 2 dieser Verordnung festgelegten Maßgaben Anwendung.…
§ 18a Geltung der Arbeitsstättenverordnung
… 4, 34 Abs 4 Z 1, 44a nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 27 BSG: 1. § 6 gilt mit der Maßgabe, dass Fußböden und Wände eine ausreichende Wärmeisolierung aufweisen. 2. § 25 Abs 4 ist nicht anzuwenden und § …
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