LandesrechtSalzburgArt. 15a VereinbarungenArtikel 15a B-VG Vereinbarung über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art 9 der Grundversorgungsvereinbarung

Artikel 15a B-VG Vereinbarung über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art 9 der Grundversorgungsvereinbarung

In Kraft seit 01. März 2013
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