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Salzburg
Art. 15a Vereinbarungen
Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
Art. 5
Art. 5
In Kraft seit 14. August 2017
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Art. 5 — Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
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