LandesrechtOberösterreichArt. 15a VereinbarungenMitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

In Kraft seit 01. Januar 2024
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