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Gemäß § 13 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) und unter Bezug auf die Mitteilung LGBl. Nr. 63/2024 wird mitgeteilt:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, BGBl. I Nr. 63/2024, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. August 2024 und zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.