LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

In Kraft seit 01. Januar 2015
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