LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenWeiterer Ausbau ganztägiger SchulformenArt. 5

Art. 5Finanzierung und Zahlungsmodalitäten für die Freizeit im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung bis 18:00 Uhr in den Jahren 2015 bis 2018

In Kraft seit 01. Januar 2015
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