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Burgenland
Art. 15a Vereinbarungen
Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
Art. 11
Art. 11
In Kraft seit 14. August 2017
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Art. 11 — Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
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(Anm.: entfallen mit LGBL. Nr. 57/2017)
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