LandesrechtBurgenlandArt. 15a VereinbarungenFlächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder

Flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder

In Kraft seit 26. August 1980
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