(1) Dem Vertragsbediensteten kann auf Antrag aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlaß ein Sonderurlaub gewährt werden.
(2) Der Sonderurlaub darf nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen, und darf die dem Anlaß angemessene Dauer nicht übersteigen.
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 51 Lehrverpflichtung der an Schulen tätigen Vertragsbediensteten
…Leiter oder Lehrer (§ 5 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde erhaltenen Privatschule tätig ist, gilt § 30 der Dienstordnung 1994 sinngemäß.…
§ 21 Entfall und Erlöschen des Anspruches auf Bezüge
…1995, LGBl. für Wien Nr. 67) auf Antrag ein Unterhaltszuschuß in der Höhe der Ergänzungszulage zu gewähren, die sich bei sinngemäßer Anwendung des § 30 der Pensionsordnung 1995 ergeben würde. (4) Der Anspruch auf Bezüge gemäß § 17 und § 19 sowie auf den Zuschuß gemäß § 20 oder Abs…
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