Der Vertragsbedienstete hat zu geloben, daß er die Gesetze der Republik Österreich und des Landes Wien befolgen und alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen wird.
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 48 Abfertigung und Sterbekostenbeitrag
…und unmittelbar dem Vertragsbedienstetenverhältnis vorangehenden Dienstzeit oder Lehrzeit zur Stadt Wien – soweit die Dienstzeit nicht gemäß § 14 Abs. 4 Z 3 DO 1994 in Verbindung mit § 18 VBO 1995 von der Anrechnung für die Vorrückung in höhere Bezüge ausgeschlossen ist – weniger als drei Jahre beträgt; 2. wenn das Dienstverhältnis durch den Tod des…
§ 60 Übergangsbestimmungen für die Eltern-Karenz
…1) § 12 Abs. 2 bis 2c, § 12 Abs. 4 erster Satz, § 12 Abs. 6 bis 10, § 25 Abs. 3 zweiter Satz, § 30a Abs. 7 und Abs. 8 Z 2, §§ 31 bis 31b, § 32 Abs. 1, § 33a, § 42…
§ 4a Diskriminierungsverbot
…von einem Vertragsbediensteten unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, vor allem nicht 1. bei der Begründung des Dienstverhältnisses oder Lehrverhältnisses, 2. bei der Festsetzung des Entgelts, 3. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, 4. bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, einschließlich der Umschulung und der praktischen Berufserfahrung, 5. beim…
§ 12 Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes
…Voraussetzungen des Abs. 2 auf seinen Antrag zur Betreuung 1. eines eigenen Kindes, 2. eines Kindes, das er an Kindes statt angenommen hat, oder 3. eines Kindes, das er in unentgeltliche Pflege genommen hat, 4. eines sonstigen Kindes, das dem Haushalt des Vertragsbediensteten angehört und für dessen Unterhalt überwiegend er…
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