§ 3
In Kraft seit 01. Januar 1974
Up-to-date
Der Bezug der Sonderunterstützung schließt den Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung aus.
SUG · Salzburger Sozialunterstützungsgesetz
§ 20 Anträge
…dessen bzw deren Aufgabenbereich gehört. (2) Anträge auf Leistungen nach diesem Gesetz sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Für Bedarfsgemeinschaften genügt die Einbringung eines gemeinsamen Antrags. (3) Bei den Gemeinden eingebrachte Anträge sind von diesen unverzüglich an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. (4) Im Antrag auf Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung sind folgende Angaben…
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