(1) Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2) Verweise in diesem Gesetz auf Bundesgesetze sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
1. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018;
2. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2018.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/2019
StESUG · Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt
§ 15 Inkrafttreten von Novellen
… 5 und § 7 lit. c sowie der Entfall der §§ 11 und 12 und die Umbenennung des § 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 56/1998 ist am 1. August 1998 in Kraft getreten. (2) Die Einfügung des IIa. Abschnittes durch die…
§ 8 Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten
…2a Z 4, Abs. 2c, 3 und 3a und § 59 Abs. 1 Stmk. Jagdgesetz 1986 und 4. § 13 Abs. 1 Stmk. Fischereigesetz 2000 Beschwerde auf Grund von Rechtswidrigkeit wegen der Verletzung von unionsrechtlich bedingten Umweltschutzvorschriften zu erheben. Werden in einer Beschwerde…
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