§ 3 Aufbau
In Kraft seit 20. September 2018
Up-to-date
(1) Die Berufsschulen umfassen so viele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Lehrverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses in Sinne des Berufsausbildungsgesetzes entspricht, wobei jeder Schulstufe – soweit es die Schülerzahl zulässt – eine Klasse zu entsprechen hat..
(2) Bei zu geringer Schülerzahl können mehrere Schulstufen in einer Klasse zusammengefaßt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2018
StBOG · Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979 – StBOG
§ 49 Inkrafttreten von Novellen
…dem Schuljahr 1986/87 und der vierten Schulstufe mit dem Schuljahr 1987/88 in Kraft getreten. (2) Die Neufassung des § 6 Abs. 3 bis 8, § 8, § 15 und § 44 durch die Novelle LGBl. Nr. 90/1988 ist am 11. November…
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