§ 9 Einsatz der eigenen Kräfte
In Kraft seit 01. September 2010
Up-to-date
S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 12 Richtsätze
…Der Lebensunterhalt unterhaltsberechtigter Angehöriger darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden; dies gilt auch bei völligem Entfall der Hilfeleistung bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß § 9. (4) Der Richtsatz kann im Einzelfall überschritten werden, wenn infolge der persönlichen oder familiären Verhältnisse des Hilfesuchenden ein erhöhter Bedarf besteht. Dies gilt insbesondere bei…
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