§ 83 Einhebung von Kostenbeiträgen
In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date
Kostenbeiträge bei Anstaltspflege, die in Sozialversicherungsgesetzen vorgesehen sind (§ 447f Abs 7 ASVG), sind von der Fondskrankenanstalt für Rechnung des SAGES einzuheben.
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 90 Versicherungsträger
…Beziehung zwischen den öffentlichen Krankenanstalten und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau und der Sozialversicherung der Selbständigen als Träger der Krankenversicherung findet § 83 keine Anwendung. (3) Für Personen, deren Aufenthalt auf Grund des Heeresentschädigungsgesetzes von einem Versicherungsträger zu tragen ist, findet § 91 Abs 1 Anwendung…
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