(1) Krankenanstalten können von physischen oder juristischen Personen errichtet und betrieben werden.
(2) Die Errichtung und der Betrieb einer Krankenanstalt bedürfen der Bewilligung der Landesregierung, soweit nicht anderes bestimmt wird.
SKAG · Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000
§ 2d Entnahmeeinheiten und Transplantationszentren
…mindestens 30 Jahren aufzubewahren. (2) Transplantationszentren sind Krankenanstalten, die Transplantationen im Sinn des Organtransplantationsgesetzes vornehmen und deren Leistungsangebot gemäß der erteilten Bewilligung (§ 5 ff) dieses Leistungsangebot umfasst. Das Transplantationszentrum hat sich vor der Durchführung einer Transplantation zu vergewissern, dass hinsichtlich Organ- und Spendercharakterisierung sowie Konservierung und Transport…
§ 12 Betriebsbewilligung
…1) Der Betrieb einer bettenführenden Krankenanstalt bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Diese darf nur erteilt werden, wenn a) die Bewilligung der Errichtung (§ 5 Abs 2) erteilt wurde; b) festgestellt ist, dass die für den unmittelbaren Betrieb der Krankenanstalt erforderlichen medizinischen Apparate und technischen Einrichtungen vorhanden sind und…
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