Rückverweise
Der § 7a in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012 tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…