Wahlwerbende Parteien haben nur dann Anspruch auf Zuweisung von Mandaten im zweiten Ermittlungsverfahren, wenn sie mindestens einen Bezirkswahlvorschlag und einen Landeswahlvorschlag eingebracht und
1. im ersten Ermittlungsverfahren mindestens ein Mandat erlangt oder
2. im gesamten Landesgebiet mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
LTWO 1998 · Salzburger Landtagswahlordnung 1998
§ 93 Ermittlung und Zuteilung der Mandate
…übermittelten Gleichschriften (§ 89 Abs. 5) die endgültigen Parteisummen für das Landesgebiet fest und ermittelt jene Parteien, die die Voraussetzungen des § 92 Abs. 1 erfüllen. (2) Auf diese Parteien werden im zweiten Ermittlungsverfahren alle 36 Mandate abzüglich jener Mandate verteilt, die im ersten Ermittlungsverfahren Parteien zugefallen…
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