Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Landes-Verlautbarungsgesetz 2013, LGBl. Nr. 125, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 144/2018, außer Kraft.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…