§ 112 Anrechnung ausgezahlter Leistungen
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
Die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes allenfalls noch ausgezahlten Leistungen nach bisherigen pensionsrechtlichen Vorschriften sind auf die nach diesem Gesetz gebührenden Leistungen anzurechnen.
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