§ 44 § 44
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I
Das Entlohnungsschema I umfasst die folgenden Entlohnungsgruppen:
Entlohnungsgruppe a = Höherer Dienst,
Entlohnungsgruppe b = Gehobener Dienst,
Entlohnungsgruppe c = Fachdienst,
Entlohnungsgruppe d = Mittlerer Dienst,
Entlohnungsgruppe e = Hilfsdienst,
Entlohnungsgruppe Erzieher.
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 41c 8. Abschnitt
…ist dieser Abschnitt auf Vertragsbedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis zum Land vor dem 1. Jänner 2016 begründet worden ist und die keine wirksame Erklärung gemäß § 44 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG) abgeben haben.…
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