(1) Der Vertragsbedienstete hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.
(2) Das Urlaubsausmaß beträgt bei Vollbeschäftigung in jedem Kalenderjahr 200 Stunden. Das Urlaubsausmaß erhöht sich ab dem Kalenderjahr, in dem der 43. Geburtstag vor dem 1. Juli liegt, auf 240 Stunden. Liegt der 43. Geburtstag in diesem Kalenderjahr nach dem 30. Juni, erhöht sich das Urlaubsausmaß ab dem 30. Juni um 20 Stunden und ab dem darauf folgenden Kalenderjahr um weitere 20 Stunden.
(3) In dem Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis als Vertragsbediensteter begründet wurde, beträgt das Urlaubsausmaß für jeden begonnenen Monat des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des jährlichen Ausmaßes.
(4) Fallen in ein Kalenderjahr Zeiten eines Karenzurlaubs, einer Karenz oder einer ungerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst, gebührt ein Erholungsurlaub, soweit er noch nicht verbraucht worden ist, in dem Ausmaß, das dem um diese Zeiten verkürzten Kalenderjahr entspricht. Die Änderung des Urlaubsausmaßes wird im Fall einer Karenz oder eines Karenzurlaubs mit dem Zeitpunkt der Gewährung und im Fall der ungerechtfertigten Abwesenheit mit dem Zeitpunkt des Wiederantrittes des Dienstes wirksam.
(5) Ergeben sich bei der Ermittlung des Urlaubsausmaßes Teile von Stunden, sind diese auf die nächste halbe Stunde aufzurunden.
(6) (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 17/2015).
(7) (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 17/2015).
(8) (Anm: entallen auf Grund LGBl Nr 78/2020).
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 83 Inkrafttreten der Novelle LGBl Nr 99/2012
…Nr 99/2012 treten in Kraft: 1. die §§ 1 Abs 1 und 3, 8 Abs 1 und 5, 17 Abs 1 und 3a, 23 Abs 2 bis 5, 24 Abs 1 bis 3, 25, 27 Abs 2 und 3, 28, 30 Abs 1 und 2, 32 Abs 2…
§ 79 § 79
…Abs. 5, 70 Abs. 3 und 10a, 72 Überschrift und 76 Z 28b mit 1. Jänner 2002; 3. die §§ 23 Abs. 4 und 41b mit 1. September 2002; 4. die §§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 2, 9, 10…
§ 24 Erhöhung des Urlaubsausmaßes fürVertragsbedienstete mit Behinderung
…1) Der Vertragsbedienstete hat Anspruch auf Erhöhung des ihm gemäß § 23 gebührenden Urlaubsausmaßes, wenn am 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: 1. Bezug einer Rente auf Grund des Heeresentschädigungsgesetzes wegen…
§ 25 Änderung des Urlaubsausmaßes
…1) Das Urlaubsausmaß gemäß den §§ 23 und 24 ändert sich, wenn 1. die regelmäßige Wochendienstzeit des Vertragsbediensteten geändert wird; 2. der Vertragsbedienstete a) eine Dienstfreistellung nach § 41b, b) eine Außerdienststellung…
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