Auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten sind die §§ 12 bis 12k L-BG sinngemäß anzuwenden.
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 32 Entschädigung für den Erholungsurlaub
…gebührt hätten. Die Urlaubsentschädigung für eine Urlaubsstunde ist durch die Teilung des die Bemessungsgrundlage bildenden Betrages durch die 4,33fache Anzahl der Wochenstundenzahl gemäß § 22 L-VBG zu ermitteln. (3) Wird der Vertragsbedienstete in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land übernommen, besteht kein Anspruch auf Urlaubsentschädigung. (4) Wenn für das Kalenderjahr, in…
§ 84 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
…in Kraft. (2) § 42a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 38/2013 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. (3) Die §§ 22 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 39/2013 treten mit 1. Juli 2013 in Kraft. (4) In der Fassung des Gesetzes LGBl…
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