| (entfallen auf Grund LGBl Nr 106/2013) |
L-BG · Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987
§ 84 Beförderungsstichtag und Vorrückungsstichtag
…Für die Berechnung des Beförderungs- und des Vorrückungsstichtages gilt § 54 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 2000 (L-VBG) sinngemäß. Ein für Vertragsbedienstete nach § 54 L-VBG berechneter Beförderungs- oder Vorrückungsstichtag bleibt bei der Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unverändert. …
§ 135 Inkrafttreten der Novelle LGBl Nr 17/2015 und Übergangsbestimmungen dazu
…Fassung des Gesetzes LGBl Nr 17/2015 gewahrt. (2) Eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und eine Ermittlung des Beförderungsstichtages gemäß § 84 dieses Gesetzes iVm § 54 L-VBG in der Fassung der Novelle LGBl Nr 17/2015 und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind Beamte oder ehemalige…
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