Eine Diskriminierung nach § 8 liegt auch vor, wenn die Dienstnehmerin im Zusammenhang mit ihrem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis
1. von einer Vertreterin der Dienstgeberin im Sinne des § 4 belästigt wird, oder
2. durch Dritte im Sinne des § 4 belästigt wird, oder
3. durch Dritte im Sinne des § 4 belästigt wird und die zuständige Vertreterin der Dienstgeberin es schuldhaft unterlässt, dagegen Abhilfe zu schaffen.
K-LGlBG 2022 · Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 – K-LGlBG 2022
§ 56 § 56Gutachten der Kommission im Landes- und Gemeindedienst(Senat I)
…von Amts wegen hat der Senat I der Kommission ein Gutachten zu erstellen, 1. ob eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach den §§ 8 bis 13, oder 2. ob eine Verletzung des Fördergebotes nach §§ 41 und 42 vorliegt. (2) Zur Antragstellung an die Kommission sind berechtigt: 1. jede Bewerberin…
§ 53 § 53Verfahren vor der Kommission
…Senat II nach bundesrechtlichen Vorschriften. (2) Auf das Verfahren vor dem Senat I der Kommission sind die §§ 6 Abs. 1, 7, 13, 14 bis 16, 18, 19 Abs. 1, 2 und 4 AVG sowie die §§ 20, 21, 22, 32, 33, 45 und 46 AVG anzuwenden…
§ 27 § 27Belästigung
…gegenüber der Belästigerin Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, wenn sie in Folge einer Belästigung nach § 13 oder nach § 14 diskriminiert worden ist. (2) Eine Dienstnehmerin hat im Falle einer Belästigung nach § 13 Z 3 oder nach § 14…
§ 52 § 52Geschäftsführung der Kommission
…Mitglieder, für diese Sitzung die Vorsitzführung zu übernehmen. (3) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Bildet den Gegenstand des Verfahrens eine behauptete Belästigung nach § 13, so kann die Vorsitzende anordnen, dass die Befragungen der von der Belästigung Betroffenen und der Person, gegen die sich der Antrag richtet, abgesondert erfolgen. (4…
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