Ziel dieses Gesetzes ist:
1. die Bekämpfung der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) von Personen auf Grund von
a) Geschlecht,
b) ethnischer Zugehörigkeit,
c) Religion oder Weltanschauung,
d) Behinderung,
e) Alter und
f) sexueller Orientierung
(Diskriminierungsgründe);
2. durch besondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsmaßnahmen die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Landes- und Gemeindedienst zu erreichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen oder Männern zu beseitigen;
3. die Vermeidung von Ungleichbehandlung (Diskriminierung) auf Grund der Staatsangehörigkeit bei der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie ungerechtfertigten Einschränkungen und Behinderungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union;
4. Zugangshindernisse und Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderung zu beseitigen und Menschen mit Behinderung die Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, die Ausübung des Dienstes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen;
5. die Festlegung von Anforderungen an die Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen von Rechtsträgerinnen gemäß § 46 Abs. 1, damit diese für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderung, besser zugänglich sind.
K-LGlBG 2022 · Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 – K-LGlBG 2022
§ 4 § 4Begriff der Diskriminierung
…1) Im Sinne dieses Gesetzes gelten als Diskriminierung 1. eine unmittelbare Diskriminierung (Abs. 2 und 3), 2. eine mittelbare Diskriminierung (Abs. 4), 3. eine…
§ 8 § 8Diskriminierungsverbot
…Im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis darf niemand wegen eines in § 1 Abs. 1 Z 1 genannten Grundes diskriminiert werden, insbesondere nicht 1. bei der Begründung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses, 2. bei der Festsetzung des Entgelts, 3…
§ 5 § 5Gerechtfertigte Ungleichbehandlung
…1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit einem in § 1 Abs. 1 Z 1 genannten Diskriminierungsgrund steht, liegt keine Diskriminierung…
§ 6 § 6Sonstige Begriffsbestimmungen
…1) Dienstverhältnisse sind öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Dienstverhältnisse 1. zum Land, 2. zu einer Gemeinde oder 3. zu einem Gemeindeverband (Dienstgeberin), ausgenommen Dienstverhältnisse als Landarbeiterinnen im…
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