(entfällt)
K-GPVG · Kärntner Gemeinde- Personalvertretungsgesetz- K-GPVG
§ 28 § 28
…Vertrauenspersonenausschusses (einer Vertrauensperson) oder des Zentralausschusses endet mit Ablauf der Zeit, für die ihre Mitglieder gewählt wurden (§ 21 Abs. 1, § 27 Abs. 1). (2) Vor Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten Zeit endet die Tätigkeit 1. des Vertrauenspersonenausschusses oder des Zentralausschusses: a) wenn einer…
§ 29 § 29
…Neuwahlen so rechtzeitig auszuschreiben und durchzuführen, daß die neugewählten Organe am Tag nach dem Ablauf der Funktionsperiode (§ 21 Abs. 1, § 27 Abs. 1) zusammentreten können. War die Neuwahl der Personalvertreter nicht rechtzeitig möglich, insbesondere weil keine Wahlvorschläge vorlagen, so ist sie unmittelbar nach Wegfall des…
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