Anl. 1
In Kraft seit 08. Oktober 2020
Up-to-date
Vergleiche LGBl Nr 80/2020
K-GBWO · Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002 - K-GBWO 2002
§ 20 § 20
…1) Die Wahlberechtigten (§ 17 Abs. 1) sind in Wählerverzeichnisse einzutragen. Die Wählerverzeichnisse sind auf Grund der Wählerevidenz und der Unionsbürger-Evidenz nach dem Stand zum…
§ 25 § 25
…1) Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jeder Staatsbürger und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen…
Rückverweise