Die Organe des Wachkörpers Bundespolizei haben den nach diesem Gesetz zuständigen Behörden und den Fischereiaufsichtsorganen über deren Ersuchen bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches Hilfe zu leisten.
K-FG · Kärntner Fischereigesetz-K-FG
§ 65
…Nachweises der fachlichen Eignung zur Ausübung der Fischerei, wenn der Antragsteller während der letzten zehn Jahre durch drei aufeinanderfolgende Jahre Inhaber einer Jahresfischerkarte nach § 62 des Fischereigesetzes 1951 gewesen ist. (8) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes erteilten Bewilligungen zur Verwendung von Elektrofanggeräten bleiben bis zum Ablauf eines Jahres…
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