§ 14 § 14
In Kraft seit 01. März 2022
Up-to-date
Die der Gemeinde nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
K-FFG · Kärntner Familienförderungsgesetz - K-FFG
§ 7 § 7
…bundesrechtlichen Vorschriften, soweit es sich dabei nicht um einkommensabhängige Leistungen mit Sozialunterstützungscharakter handelt, f) Heilungskosten, g) Schmerzensgeld, h) Abfertigungen, i) einmalige Prämien, Belohnungen, j) Pflegekindergeld, k) Präsenzdienstentschädigung, l) Praktikumsentgelte, m) Studienbeihilfe, n) Fahrtkostenzuschüsse, o) Reisekostenvergütungen, p) Einmalleistungen oder höchstens zweimal geleistete Zahlungen zum Ausgleich finanzieller Einschränkungen aufgrund von Katastrophen oder einem…
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