K-DRG 1994 · Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994 - K-DRG 1994
§ 305 § 305Datenverarbeitung
…Zweck der eindeutigen Identifikation im Beschäftigungskontext darf eine aus der ZMR-Zahl (§ 16 Abs. 4 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992) durch bereichsspezifische Verschlüsselung abgeleitete Personenkennzeichnung und ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) gemäß § 9 des E Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I…
§ 4 § 4Ernennungserfordernisse
…Angelegenheiten von Landesbetrieben, Förderungen, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen u. ä. (8) Die Landesregierung hat vor jeder Ernennung jedenfalls eine Strafregisterauskunft gemäß § 9 des Strafregistergesetzes 1968 einzuholen und schriftlich dokumentiert zu verarbeiten. Die Landesregierung hat vor der Heranziehung eines Beamten zu Tätigkeiten a) an Einrichtungen, welche die…
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