(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden
bis zu 800 Einwohnern aus .................. 9
von 801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13
von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17
von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19
von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21
von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25
Mitgliedern.
(2) Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist die Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der Wahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.
GWO 1998 · Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 96
…Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates (zu § 5) § 96 Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates beträgt 40.…
§ 3 Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag
…Gemeinde sowie im Fall der Aufteilung von Gemeinden (§ 4 der Salzburger Gemeindeordnung 2019); d) im Fall sonstiger Veränderungen von Gemeindegrenzen (§ 5 der Salzburger Gemeindeordnung 2019), wenn dadurch eine solche Änderung der Einwohnerzahl der Gemeinde eintritt, daß sich eine Änderung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung…
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