Rückverweise
(1) Solange die nach diesem Gesetz erforderliche Genehmigung oder Bestätigung der Erklärung nicht vorliegt, darf das zugrunde liegende Rechtsgeschäft nicht durchgeführt, insbesondere das Recht nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Die Parteien sind jedoch an das Rechtsgeschäft gebunden.
(2) Das Rechtsgeschäft wird rückwirkend rechtsunwirksam, wenn die Genehmigung oder die Bestätigung der Erklärung versagt wird. Weiters wird das Rechtsgeschäft rückwirkend rechtsunwirksam, wenn der Antrag auf Genehmigung nicht innerhalb der Frist des § 15 Abs. 2 letzter Satz eingebracht oder die Erklärung nicht innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 erster Satz abgegeben wird, die Behörde eine angemessene Frist zur Nachholung des Antrages oder der Erklärung setzt und der Antrag oder die Erklärung auch nicht innerhalb dieser Nachfrist eingebracht wird.
*) Fassung LGBl.Nr. 19/2009, 5/2019
GVG. · Grundverkehrsgesetz
§ 30 § 30*)Rückabwicklung, Versteigerung
…Rechtsgeschäft, das den Erwerb des Eigentums zum Gegenstand hat, durch Versagung der Genehmigung oder der Bestätigung der Erklärung oder durch Ablauf der Frist des § 27 Abs. 2 rechtsunwirksam, so kann der Veräußerer dem Erwerber gegenüber die Rückabwicklung verweigern, sofern er weder wusste noch wissen musste, dass der Rechtsvorgang einer Genehmigung…