Der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der das betroffene Grundstück liegt, hat eine Äußerung darüber abzugeben, ob und inwieweit am Rechtserwerb ein öffentliches Interesse gemäß § 8 Abs. 1 lit. d besteht.
*) Fassung LGBl.Nr. 5/2019
GVG. · Grundverkehrsgesetz
§ 18 § 18Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…Die in den §§ 5 Abs. 3, 11 Abs. 4, 12 Abs. 2 und § 17 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.…
§ 15 § 15*)Antrag auf Genehmigung
…können, sowie – im Falle der Vorlage an die Grundverkehrs-Landeskommission – die Äußerungen der Grundverkehrs-Ortskommission (§ 12 Abs. 6) und des Gemeindevorstandes (§ 17). § 3 Abs. 3 letzter Satz gilt sinngemäß. (4) Wenn einem Antrag stattgegeben wird, ist von der Behörde auf der zur Verbücherung bestimmten Urkunde ein…
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