§ 14 § 14*)
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 44/2013
GVG. · Grundverkehrsgesetz
§ 12 § 12*)Grundverkehrs-Ortskommission
…der Stimme enthalten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Für die Beschlussfassung im Rahmen von Videokonferenzen oder im Umlaufweg gilt § 14 sinngemäß. Die Bescheide der Grundverkehrs-Ortskommission sind schriftlich zu erlassen. Sie haben die Namen der Mitglieder zu enthalten, welche an der Abstimmung teilgenommen haben und…
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