*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 20/2005
GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 27 § 27*)Anwendung von Bestimmungen desGemeindeangestelltengesetzes 2005
…im Verfahren über eine Ahndung von Pflichtverletzungen weder der Beschuldigte noch der Ankläger zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht verpflichtet ist. § 19 – Befangenheit – § 20 – Arbeitszeit – § 21 – Höchstgrenzen der Arbeitszeit – § 22 – Ruhepausen – § 23 – Ruhezeiten – § 24 – Nachtarbeit –…
§ 142 § 142*)Zuständigkeit
…17); d) Beförderungen und Überstellungen (§§ 18 und 19); e) Versetzung in den Ruhestand (§§ 22 und 23); f) Festsetzung der Arbeitszeit (§ 20 Gemeindeangestelltengesetz 2005), ausgenommen die Festsetzung der Arbeitszeit durch einen Dienstplan; g) Genehmigung oder Untersagung einer Nebenbeschäftigung (§ 27 Gemeindeangestelltengesetz 2005); h) Anordnung über die Ausstattung…
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