Die Vollziehung dieses Gesetzes obliegt – ausgenommen die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren – der Landesregierung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
FuGG · Steiermärkisches Fleischuntersuchungsgebührengesetz 2007
§ 13a Inkrafttreten von Novellen
…Nr. 87/2013 sind § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 3, § 8 und der Überschrift des § 11 mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. (3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. …
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