Während des Verfahrens können von Amts wegen oder über Antrag einer Partei mit Bescheid Grundstücke in das Zusammenlegungsgebiet einbezogen oder aus dem Zusammenlegungsgebiet ausgeschieden werden.
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 16d Umweltverträglichkeitsprüfung, Beteiligung im Verwaltungsverfahren§ 16d
…2) Die Unterlagen nach Abs. 1 sind von der Behörde zudem unverzüglich mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 ALReg-G). Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Person zum Entwurf schriftlich Stellung nehmen. In der Veröffentlichung ist auf die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie…
§ 16f Umweltverträglichkeitsprüfung, Entscheidung§ 16f
…sollen und e) eine Beschreibung der in Bezug auf Art, Standort und Umfang des Vorhabens sowie dem Ausmaß seiner Auswirkungen auf die Umwelt angemessenen Überwachungsmaßnahmen. (4) Der Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen ist zu begründen und unverzüglich nach seiner Erlassung von der Behörde mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im…
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht§ 16b
…erlassene Bescheide sind ihm zuzustellen. Hinsichtlich der Zustellung schriftlicher Ausfertigungen mündlich verkündeter Bescheide an den Naturschutzanwalt gilt § 62 Abs. 3 AVG sinngemäß. (4) Die Behörde hat Entscheidungen nach Abs. 2 unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens sechs Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ …
§ 18 Maßnahmen im allgemeinen öffentlichen Interesse§ 18*)
…als Grundabfindungen geeignet sein. Grundflächen, die außerhalb des Zusammenlegungsgebietes liegen, können für diese Zwecke nur eingebracht werden, wenn die Voraussetzungen für eine nachträgliche Einbeziehung (§ 4) vorliegen. (2) Befindet sich im Zusammenlegungsgebiet kein oder zu wenig Grund im Eigentum der im Abs. 1 bezeichneten Gebietskörperschaften und Unternehmen und können sie…
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